ALLGE­MEI­NE GESCHÄFTS­BE­DIN­GUN­GEN (AGB)

§1 GELTUNGS­BE­REICH

Für alle gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Geschäfts­be­zie­hun­gen zwischen der
East­power Merchan­di­se GmbH
Grunaer Str. 26 – 01069 Dres­den
(im Folgen­den “East­power” genannt)

und deren Kunden (im Folgen­den “Auftrag­ge­ber” genannt)

gelten ausschließ­lich nach­fol­gen­de Allge­mei­ne Geschäfts- und Nutzungs­be­din­gun­gen. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Auftrag­ge­bers werden nicht aner­kannt, es sei denn, East­power stimmt ausdrück­lich ihrer Geltung schrift­lich zu.
Die AGB sind auf der Home­page www.eastpower-merchandise.de jeder­zeit zugäng­lich. Mit der Auftrags­er­tei­lung an East­power werden diese auto­ma­tisch anerkannt.

§2 ERFÜL­LUNGS­ORT UND GERICHTSSTAND

(1) Der Erfül­lungs­ort für beide Vertrags­part­ner ist unser Geschäfts­sitz. Dies gilt nicht für Verbrau­cher.
(2) Der Gerichts­stand, soweit zuläs­sig, für Voll­kauf­leu­te, juris­ti­sche Perso­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Sonder­ver­mö­gen, oder Perso­nen, die keinen allge­mei­nen Gerichts­stand im Inland haben, sowie für Perso­nen, die nach Abschluss des Vertra­ges ihren Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Aufent­halts­ort ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhn­li­cher Aufent­halts­ort zur Zeit der Klage­er­he­bung nicht bekannt ist, ist Dresden.

§3 AUFTRAG/VERTRAGSABSCHLUSS

Alle Ange­bo­te von East­power sind unver­bind­lich. Gering­fü­gi­ge, produk­ti­ons­tech­nisch beding­te Abwei­chun­gen hinsicht­lich Form/Farbe /Gewicht/Größe sowie Zwischen­ver­kauf bleibt vorbe­hal­ten. Die Bestel­lun­gen gelten als Kauf­ver­trag im Sinne des BGB und sollen schrift­lich erfol­gen. Für tele­fo­nisch erteil­te Aufträ­ge über­nimmt East­power für die Rich­tig­keit der bestell­ten Produk­te, Mengen oder Liefer­zei­ten keine Gewähr. Die Bestel­lung ist eine verbind­li­che Zusa­ge, die bestell­te Ware erwer­ben zu wollen. East­power kann dieses Ange­bot inner­halb von 2 Wochen nach Bestell­ein­gang durch Zusen­den einer schrift­li­chen Auftrags­be­stä­ti­gung anneh­men (E‑Mail, Post). Mit Erhalt dieser Bestä­ti­gung wird die Bestel­lung wirk­sam. Soll­ten Sie einmal keine Bestä­ti­gung von East­power erhal­ten, kommt der Vertrag mit der Liefe­rung der bestell­ten Ware zustan­de. Der Vertrags­schluss gilt vorbe­halt­lich der rich­ti­gen und recht­zei­ti­gen Selbst­lie­fe­rung durch unse­re Zulie­fe­rer. Ist die Nicht­lie­fe­rung nicht von uns zu vertre­ten, wird der Auftrag­ge­ber unver­züg­lich über die Nicht­ver­füg­bar­keit der Leis­tung infor­miert. In diesem Fall wird East­power den Betrag entwe­der zurück­er­stat­ten oder in einer ange­mes­se­nen Frist einen gleich­wer­ti­gen Ersatz­ar­ti­kel liefern. Nach­träg­li­che Ände­run­gen der Bestel­lung auf Veran­las­sung des Auftrag­ge­bers, in schrift­li­cher Form, können zu Mehr­kos­ten führen, die weiter­be­rech­net werden. Daraus even­tu­ell entste­hen­de Kosten gehen zu Lasten des Auftrag­ge­bers. Von unse­ren Mitar­bei­tern gemach­te Zusa­gen, die von unse­ren Preis­lis­ten oder Zahlungs- und Liefer­be­din­gun­gen abwei­chen, sowie Zusa­gen über verkürz­te Liefer­fris­ten bedür­fen zu ihrer Gültig­keit der ausdrück­li­chen und schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch Eastpower.

§4 WIDER­RUFS­BE­LEH­RUNG

(1) Wider­rufs­be­leh­rung für nicht indi­vi­du­ell kunden­spe­zi­fi­sche produ­zier­te Arti­kel. Sie können Ihre Vertrags­er­klä­rung inner­halb von 14 Tagen ohne Anga­be von Grün­den in Text­form (z. B. Post, E‑Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Frist­ab­lauf über­las­sen wird – durch Rück­sen­dung der Sache wider­ru­fen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Beleh­rung in Text­form, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfän­ger und auch nicht vor Erfül­lung unse­rer gesetz­li­chen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­rufs oder der Sache. Der Wider­ruf ist zu rich­ten an:

East­power Merchan­di­se GmbH
Grunaer Str. 26 – 01069 Dres­den
E‑Mail: info@eastpower-merchandise.de

(2) Wider­rufs­fol­gen
Im Falle eines wirk­sa­men Wider­rufs sind die beider­seits empfan­ge­nen Leis­tun­gen zurück­zu­ge­wäh­ren und ggf. gezo­ge­ne Nutzun­gen heraus­zu­ge­ben. Können Sie uns die empfan­ge­ne Leis­tung ganz oder teil­wei­se nicht oder nur im verschlech­ter­ten Zustand zurück­ge­wäh­ren, müssen Sie uns inso­weit ggf. Werter­satz leis­ten. Bei der Über­las­sung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlech­te­rung der Sache ausschließ­lich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Laden­ge­schäft möglich gewe­sen wäre – zurück­zu­füh­ren ist. Im Übri­gen können Sie die Pflicht zum Werter­satz für eine durch die bestim­mungs­ge­mä­ße Inge­brauch­nah­me der Sache entstan­de­ne Verschlech­te­rung vermei­den, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigen­tum in Gebrauch nehmen und alles unter­las­sen, was deren Wert beein­träch­tigt. Für eine durch die bestim­mungs­ge­mä­ße Inge­brauch­nah­me der Sache entstan­de­ne Verschlech­te­rung muss kein Werter­satz geleis­tet werden. Paket­ver­sand­fä­hi­ge Sachen sind auf unse­re Gefahr zurück­zu­sen­den. Sie haben die Kosten der Rück­sen­dung zu tragen, wenn die gelie­fer­te Ware der bestell­ten entspricht und wenn der Preis der zurück­zu­sen­den­den Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht über­steigt oder wenn Sie bei einem höhe­ren Preis der Sache zum Zeit­punkt des Wider­rufs noch nicht die Gegen­leis­tung oder eine vertrag­lich verein­bar­te Teil­zah­lung erbracht haben. Ande­ren­falls ist die Rück­sen­dung für Sie kosten­frei. Nicht paket­ver­sand­fä­hi­ge Sachen werden bei Ihnen abge­holt. Verpflich­tun­gen zur Erstat­tung von Zahlun­gen müssen inner­halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absen­dung Ihrer Wider­rufs­er­klä­rung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Die Erstat­tung des Kauf­prei­ses und ggf. der Kosten der Rück­sen­dung erfolgt kurz­fris­tig nach Prüfung der an uns zurück gesen­de­ten Ware auf Ihre uns mitge­teil­te Bankverbindung.

(3) Wider­rufs­be­leh­rung für indi­vi­du­ell kunden­spe­zi­fi­sche produ­zier­te Arti­kel
Waren, die kunden­spe­zi­fisch ange­fer­tigt werden oder eindeu­tig auf die persön­li­chen Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten sind oder die aufgrund ihrer Beschaf­fen­heit nicht für eine Rück­sen­dung geeig­net sind, besteht von Gesetz­ge­ber­sei­te kein vertrag­li­ches Wider­rufs­recht. Unbe­rührt von der vorste­hen­den Rege­lung blei­ben die gesetz­li­chen Vorschrif­ten zur Gewähr­leis­tung und Haftung bei mangel­haf­ter Ware. Als nicht mangel­haft gelten: produk­ti­ons­tech­nisch beding­te Abwei­chun­gen und bran­chen­üb­li­che Tole­ran­zen hinsicht­lich Abmes­sun­gen und Farben; Anpas­sun­gen des Motivs und dessen Posi­tio­nie­rung, soweit diese aus produk­ti­ons­tech­ni­schen Grün­den notwen­dig sind; fehler­haf­te Bild- und Text­ele­men­te bei Arti­keln, deren Design uns vom Bestel­ler ausdrück­lich nach Zusen­dung eines von East­power gewähl­tem Korrekturabzuges(elektronisch oder real) bestä­tigt wurde; Arti­kel, bei denen vom Auftrag­ge­ber keine Farb­an­ga­ben gelie­fert werden konn­ten und durch uns im Kunden­auf­trag best­mög­lich umge­setzt worden sind sowie Farb­ab­wei­chun­gen, die auf falschen Bild­schirm­ein­stel­lun­gen beru­hen. East­power weist darauf hin, dass bei indi­vi­du­ell gefer­tig­ten Waren ein Rück­tritts­recht von der verbind­li­chen Bestel­lung grund­sätz­lich nicht besteht. Ist die bestell­te Ware bereits herge­stellt worden, müssen wir auf einer voll­stän­di­gen Abwick­lung des Kauf­ver­tra­ges bestehen. Tritt der Bestel­ler während der Produk­ti­on ohne Rechts­grund vom Vertrag zurück, sind wir berech­tigt, eine ange­mes­se­ne Aufwands­pau­scha­le zu erhe­ben.
Ende der Widerrufsbelehrung.

§5 PREI­SE

Ange­bo­te erfol­gen kunden­spe­zi­fisch und auf Basis der jewei­li­gen Anfor­de­run­gen und werden dem Kunden­schrift­lich mitge­teilt. Aufträ­ge, die nicht zu festen Prei­sen verein­bart sind, werden zu den am Tag der Liefe­rung gelten­den Listen­prei­sen berech­net. An schrift­li­che Ange­bo­te halten wir uns 30 Tage lang gebun­den, in Ausnah­me­fäl­len kann diese Frist länger oder kürzer sein. Mit Auftrags­er­tei­lung erklärt sich der Bestel­ler mit unse­ren Zahlungs- und Liefer­be­din­gun­gen einver­stan­den. Die Prei­se verste­hen sich für Endkun­den und Verbrau­cher aus der Euro­päi­schen Union incl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er in Höhe von derzeit 19%, jedoch zuzüg­lich Fracht & Verpa­ckung. Die Prei­se werden in Euro (€) ange­ge­ben. Bei Liefe­run­gen in das Nicht EU-Ausland behal­ten wir uns nach den gelten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen vor, auf den Ausweis der Mehr­wert­steu­er zu verzich­ten. Kosten, die auf verspä­te­te Zahlun­gen zurück­zu­füh­ren sind, sind grund­sätz­lich vom Auftrag­ge­ber zu tragen. Wir behal­ten uns das Recht vor, bei Verträ­gen mit einer Liefer­frist von mehr als 4 Mona­ten die Prei­se entspre­chend den einge­tre­te­nen Kosten­stei­ge­run­gen wie z.B. aufgrund von Stei­ge­rung der Lohn­kos­ten oder Mate­ri­al­prei­sen zu erhö­hen. Beträgt die Erhö­hung mehr als 5% des verein­bar­ten Prei­ses, so hat der Bestel­ler ein Rücktrittsrecht.

§6 ZAHLUNGS­KON­DI­TIO­NEN

Alle Bestel­lun­gen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrück­lich anders verein­bart. Die Auslie­fe­rung der Ware an Neukun­den erfolgt grund­sätz­lich per Voraus­zah­lung. Sämt­li­che Auslands­lie­fe­run­gen erfol­gen ausschließ­lich gegen Voraus­zah­lung, etwa­ige Bank­ge­büh­ren und Zoll­ge­büh­ren sind grund­sätz­lich vom Bestel­ler zu tragen. Die Zahlung per Rech­nung ist nur für Stamm­kun­den mit beson­de­rer Verein­ba­rung möglich. Produk­ti­ons­be­ding­te Mehr- / Minder­lie­fe­run­gen von 10% gelten mit Vertrags­ab­schluss als akzep­tiert und gehen zu Lasten des Auftrag­ge­bers. Die Abrech­nung erfolgt auf Basis der tatsäch­lich gelie­fer­ten Menge. Der Auftrag­ge­ber gerät ohne weite­re Erklä­rung seitens East­power spätes­tens 14 Tage nach Liefe­rung der Ware in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Die Verzugs­fol­gen rich­ten sich nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Im Falle des Zahlungs­ver­zu­ges sind wir berech­tigt Verzugs­zin­sen in Höhe von 5% über dem Basis­zins­satz (bei Geschäf­ten mit Verbrau­chern) bzw. 8% über Basis­zins­satz (bei Geschäf­ten mit Unter­neh­mern) zu fordern. Gegen­über dem Unter­neh­mer behal­ten wir uns vor, einen höhe­ren Verzugs­scha­den nach­zu­wei­sen und geltend zu machen. Gerät der Kunde in Zahlungs­ver­zug, sind etwa­ige mit dem Kunden verein­bar­te Rabat­te oder sons­ti­gen Preis­nach­läs­se hinfäl­lig. Der Kunde hat in diesem Fall den vollen Kauf­preis zu leis­ten. Vor der voll­stän­di­gen Zahlung fälli­ger Rech­nungs­be­trä­ge einschließ­lich Verzugs­zin­sen ist East­power zu keiner weite­ren Liefe­rung aus irgend­ei­nem laufen­den Vertrag verpflich­tet. Aufrech­nungs­rech­te stehen dem Bestel­ler nur zu, wenn seine Gegen­an­sprü­che rechts­kräf­tig fest­ge­stellt, unbe­strit­ten oder von uns aner­kannt sind. Besteht der Verdacht, dass der Kunde bereits bei Aufga­be der Bestel­lung nicht in der Lage oder bereit zu sein scheint, die bestell­te Ware zu bezah­len, erstat­ten wir umge­hend Anzei­ge wegen Betru­ges. Sämt­li­che Ausla­gen zuzüg­lich einer Bear­bei­tungs­pau­scha­le von 150,00 € lassen wir sofort von unse­rer Rechts­ab­tei­lung vollstrecken.

§7 LIEFER­BE­DIN­GUN­GEN

Fest verein­bar­te Liefer- und Ferti­gungs­fris­ten begin­nen mit Zahlungs­ein­gang, sofern mit dem Kunden keine Liefe­rung auf Rech­nung verein­bart wurde. Sie gelten als einge­hal­ten, wenn die Ware bis zum Ende der Frist das Lager verlas­sen hat oder die Mittei­lung über die Versand­fer­tig­keit erfolgt. Unvor­her­ge­se­he­ne Hinder­nis­se wie Arbeits­kämp­fe, Krieg, Natur­ka­ta­stro­phen, Verkehrs­stö­run­gen, behörd­li­che Eingrif­fe und sons­ti­ge Fälle höhe­rer Gewalt[NEU: darun­ter zählen auch Pande­mien], die wir nicht zu vertre­ten haben, befrei­en uns für die Dauer ihrer Auswir­kun­gen von unse­rer Verpflich­tung zur Vertrags­er­fül­lung. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che hier­für sind in den vorge­nann­ten Fällen ausge­schlos­sen. Teil­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig und sind im Rahmen unse­rer Zahlungs­be­din­gun­gen zu regu­lie­ren. Der Bestel­ler ist erst dann zum Rück­tritt vom Vertrag wegen Nicht­ein­hal­tung der Liefer­frist berech­tigt, wenn er East­power schrift­lich eine ange­mes­se­ne Nach­frist von mindes­tens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, es wurde ein fixer Liefer­ter­min ausdrück­lich verein­bart oder es wird der Nach­weis erbracht, dass die Verwen­dung oder Weiter­ver­äu­ße­rung der Ware zu einem späte­ren Zeit­punkt unmög­lich ist. Vor Ablauf der Nach­lie­fe­rungs­frist sind Ansprü­che des Käufers wegen verspä­te­ter Liefe­rung ausge­schlos­sen. Die Einhal­tung der Liefer­frist setzt die recht­zei­ti­ge und ordnungs­ge­mä­ße Erfül­lung der Verpflich­tung des Bestel­lers voraus. Soll­te ein Arti­kel nicht liefer­bar oder ohne unse­re Kennt­nis vom Herstel­ler aus dem Sorti­ment genom­men worden sein, behält East­power sich das Recht vor, den Arti­kel zu stor­nie­ren und den Betrag umge­hend zurück zu erstat­ten. Der Versand­weg und die Versand­mit­tel sind unse­rer Wahl zu überlassen.

Zu den Maßnah­men gehö­ren insbe­son­de­re die Siche­rung der Vertrau­lich­keit, Inte­gri­tät und Verfüg­bar­keit von Daten durch Kontrol­le des physi­schen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betref­fen­den Zugriffs, der Einga­be, Weiter­ga­be, der Siche­rung der Verfüg­bar­keit und ihrer Tren­nung. Des Weite­ren haben wir Verfah­ren einge­rich­tet, die eine Wahr­neh­mung von Betrof­fe­nen­rech­ten, Löschung von Daten und Reak­ti­on auf Gefähr­dung der Daten gewähr­leis­ten. Ferner berück­sich­ti­gen wir den Schutz perso­nen­be­zo­ge­ner Daten bereits bei der Entwick­lung, bzw. Auswahl von Hard­ware, Soft­ware sowie Verfah­ren, entspre­chend dem Prin­zip des Daten­schut­zes durch Tech­nik­ge­stal­tung und durch daten­schutz­freund­li­che Voreinstellungen.

§8 GEWÄHR­LEIS­TUNG

Unter­neh­mer haben uns offen­sicht­li­che Mängel unver­züg­lich ab Empfang der Ware schrift­lich anzu­zei­gen, ande­ren­falls ist die Geltend­ma­chung des Gewähr­leis­tungs­an­spru­ches ausge­schlos­sen. Den Unter­neh­mer trifft die volle Beweis­last für sämt­li­che Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen, insbe­son­de­re für den Mangel selbst, für den Zeit­punkt der Fest­stel­lung des Mangels und für die Recht­zei­tig­keit der Mängel­rü­ge. Ist der Käufer Verbrau­cher, so hat er zunächst die Wahl zwischen Nach­er­fül­lung durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung. Wir sind jedoch berech­tigt, die Art der gewähl­ten Nach­er­fül­lung zu verwei­gern, wenn sie nur mit unver­hält­nis­mä­ßi­gen Kosten möglich ist und die ande­re Art der Nach­er­fül­lung ohne erheb­li­che Nach­tei­le für den Verbrau­cher bleibt. Schlägt die Mängel­be­sei­ti­gung oder die Ersatz­lie­fe­rung fehl oder East­power ist zur Mangel­be­sei­ti­gung oder Ersatz­lie­fe­rung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzö­gert sich diese schuld­haft über ange­mes­se­ne Fris­ten hinaus, so ist der Bestel­ler dazu berech­tigt, den Vertrag zu wandeln (Rück­tritt) oder zu mindern. Bei einer nur uner­heb­li­chen Vertrags­wid­rig­keit, insbe­son­de­re bei nur gering­fü­gi­gen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rück­tritts­recht zu. Für Texti­li­en, Produk­te oder Elemen­te zur Textil­fer­ti­gung, welche vom Kunden selbst gelie­fert werden, kann keine Garan­tie über­nom­men werden. Der Auftrag­ge­ber hat die Ware nach Empfang auf Mängel, wie Mate­ri­al- oder Herstel­lungs­feh­ler und Trans­port­schä­den sowie Voll­stän­dig­keit zu über­prü­fen. Für Unter­neh­mer beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware. Für Verbrau­cher beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist zwei Jahre ab Ablie­fe­rung der Ware. Bei gebrauch­ten Sachen beträgt die Gewähr­leis­tungs­frist ein Jahr ab Ablie­fe­rung der Ware. Ist der Käufer Unter­neh­mer, gilt als Beschaf­fen­heit der Ware grund­sätz­lich nur die Produkt­be­schrei­bung des Herstel­lers als verein­bart. Öffent­li­che Äuße­run­gen, Anprei­sun­gen oder Werbung des Herstel­lers stel­len dane­ben keine vertrags­ge­mä­ße Beschaf­fen­heits­an­ga­be der Ware dar. Offen­sicht­li­che Mängel sind uns inner­halb von 8 Tagen nach Liefe­rung in Text­form anzu­zei­gen. Nicht offen­sicht­li­che Mängel sind unver­züg­lich nach deren Fest­stel­lung, spätes­tens aber bis zum Ablauf von 6 Mona­ten seit Liefe­rung. Im Übri­gen gelten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zur Gewährleistung.

Sofern wir Daten ande­ren Unter­neh­men unse­rer Unter­neh­mens­grup­pe offen­ba­ren, über­mit­teln oder ihnen sonst den Zugriff gewäh­ren, erfolgt dies insbe­son­de­re zu admi­nis­tra­ti­ven Zwecken als berech­tig­tes Inter­es­se und darüber­hin­aus­ge­hend auf einer den gesetz­li­chen Vorga­ben entspre­chen­den Grundlage.

§9 GEFAHREN­ÜBER­GANG

Ist der Käufer Unter­neh­mer, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Verschlech­te­rung der Ware mit der Über­ga­be beim Versen­dungs­kauf mit der Auslie­fe­rung der Sache an den Spedi­teur, den Fracht­füh­rer oder der sonst zur Ausfüh­rung der Versen­dung bestimm­ten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbrau­cher, geht die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Verschlech­te­rung der verkauf­ten Sache auch beim Versen­dungs­kauf erst mit der Über­ga­be der Sache auf den Käufer über. Der Über­ga­be steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annnah­me ist.

Sofern wir Daten ande­ren Unter­neh­men unse­rer Unter­neh­mens­grup­pe offen­ba­ren, über­mit­teln oder ihnen sonst den Zugriff gewäh­ren, erfolgt dies insbe­son­de­re zu admi­nis­tra­ti­ven Zwecken als berech­tig­tes Inter­es­se und darüber­hin­aus­ge­hend auf einer den gesetz­li­chen Vorga­ben entspre­chen­den Grundlage.

§10 ABNAH­ME

Soll­te die Abnah­me der Waren – ohne bestehen­des Wider­rufs­recht – durch den Käufer verwei­gert werden, sind wir berech­tigt vom Vertrag zurück­zu­tre­ten und Scha­dens­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung zu verlan­gen. Bei nach Ihren Vorga­ben indi­vi­du­ell gefer­tig­ten Arti­keln bestehen wir auf eine Scha­dens- und Aufwands­ent­schä­di­gung von mindes­tens 75% des Rech­nungs­wer­tes zuzüg­lich der entstan­de­nen Versand- oder Fracht­kos­ten. Folge­kos­ten für den zusätz­li­chen Versand gehen zu Lasten des Käufers. Nach­nah­me­lie­fe­run­gen, die bei der ersten Zustell­ver­sand nicht abge­holt wurden, belas­ten wir mit zusätz­lich 15,00 €. Für die erneu­te Liefe­rung ist Nach­nah­me als Versand­art ausge­schlos­sen. Der Versand erfolgt in dem Fall ausschließ­lich gegen Bezah­lung per Vorkasse.

Sie haben entspre­chend. den gesetz­li­chen Vorga­ben das Recht, die Vervoll­stän­di­gung der Sie betref­fen­den Daten oder die Berich­ti­gung der Sie betref­fen­den unrich­ti­gen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßga­be der gesetz­li­chen Vorga­ben das Recht zu verlan­gen, dass betref­fen­de Daten unver­züg­lich gelöscht werden, bzw. alter­na­tiv nach Maßga­be der gesetz­li­chen Vorga­ben eine Einschrän­kung der Verar­bei­tung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlan­gen, dass die Sie betref­fen­den Daten, die Sie uns bereit­ge­stellt haben nach Maßga­be der gesetz­li­chen Vorga­ben zu erhal­ten und deren Über­mitt­lung an ande­re Verant­wort­li­che zu fordern.

Sie haben ferner nach Maßga­be der gesetz­li­chen Vorga­ben das Recht, eine Beschwer­de bei der zustän­di­gen Aufsichts­be­hör­de einzureichen.

§11 URHEBERRECHT/DATENLIEFERUNG/LIZENZEN

Der Auftrag­ge­ber über­mit­telt East­power einwand­freie, druck­fä­hi­ge Daten für die entspre­chen­de Verede­lungs­art. Fehler und Folge­kos­ten aufgrund von fehler­haf­ten Daten gehen voll zu Lasten des Auftrag­ge­bers. Mit der Auftrags­er­tei­lung bestä­tigt der Auftrag­ge­ber im Besitz aller Rech­te zu sein, die für die Produk­ti­on erfor­der­lich sind und stellt East­power von sämt­li­chen Ansprü­chen, die Drit­te aufgrund der Verlet­zung solcher Rech­te geltend machen, frei. Soll­te sich vorste­hen­de Zusi­che­rung, gleich aus welchem Grund, als unzu­tref­fend heraus­stel­len, so verpflich­tet sich der Auftrag­ge­ber zum Ersatz jegli­cher dadurch entste­hen­den Schä­den wie Lizenz­ge­büh­ren und Ähnli­chen sowie weiter­hin zum Ersatz von Aufwen­dun­gen, insbe­son­de­re auch Kosten der Rechts­ver­fol­gung, sowie zu erstat­ten­de außer­ge­richt­li­che und gericht­li­che Kosten. Dies gilt auch für den Nach­bau von Logos, einge­tra­ge­nen Waren­zei­chen und Ähnli­chem, die auf Kunden­wunsch erstellt werden. Mit Auftrags­er­tei­lung erkennt der Auftrag­ge­ber diese Zusi­che­rung an. Alle Texte und Bilder auf diesen Seiten unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht von East­power. Eine Verbrei­tung ist nur mit der schrift­li­chen Geneh­mi­gung von East­power möglich.

§12 EIGEN­TUMS­VOR­BE­HALT

Bei Verträ­gen mit Verbrau­chern behal­ten wir uns das Eigen­tum an der Ware bis zur voll­stän­di­gen Zahlung des Kauf­prei­ses vor. Bei Verträ­gen mit Unter­neh­mern behal­ten wir uns das Eigen­tum an der Ware bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller Forde­run­gen aus einer laufen­den Geschäfts­be­zie­hung vor. Der Käufer ist verpflich­tet, die Ware pfleg­lich zu behan­deln und uns einen Zugriff Drit­ter auf die dem Eigen­tums­vor­be­halt unter­lie­gen­de Ware, etwa im Falle einer Pfän­dung sowie etwa­ige Beschä­di­gun­gen, die Vernich­tung oder Abhan­den­kom­men der Ware unver­züg­lich in Text­form mitzu­tei­len. Im Falle der Pfän­dung ist uns das Pfän­dungs­pro­to­koll oder der Pfän­dungs­be­schluss vorzu­le­gen. Kosten für notwen­dig werden­de Inter­ven­tio­nen durch uns hat der Bestel­ler zu erstat­ten. Einen Besitz­wech­sel der Ware sowie den eige­nen Wohn­sitz­wech­sel hat uns der Kunde unver­züg­lich anzu­zei­gen. Verpfän­dun­gen oder Siche­rungs­über­eig­nun­gen seitens des Käufers sind nicht gestat­tet. Wir sind berech­tigt, bei vertrags­wid­ri­gem Verhal­ten des Käufers, insbe­son­de­re bei Zahlungs­ver­zug oder einer sons­ti­gen Pflicht­ver­let­zung, vom Vertrag zurück­zu­tre­ten und die Ware zurück­zu­for­dern. Der Käufer ist berech­tigt, die Ware im ordent­li­chen Geschäfts­gang weiter zu veräu­ßern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forde­run­gen in Höhe des Rech­nungs­be­tra­ges ab, die ihm durch die Weiter­ver­äu­ße­rung gegen einen Drit­ten erwach­sen. Wir nehmen die Abtre­tung an. Der Käufer ist wider­ruf­lich ermäch­tigt, die abge­tre­te­nen Forde­run­gen für unse­re Rech­nung im eige­nen Namen einzu­zie­hen. Wir behal­ten uns vor, die Forde­rung selbst einzu­zie­hen, sobald der Käufer seinen Zahlungs­ver­pflich­tun­gen nicht ordnungs­ge­mäß nach­kommt und in Zahlungs­ver­zug gerät.

§13 HAFTUNGS­BE­SCHRÄN­KUNG

East­power haftet nicht für fehler­haf­te Anga­ben in Prospek­ten, Kata­lo­gen und Preis­lis­ten der Vorlie­fe­ran­ten. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Unmög­lich­keit der Leis­tung, aus posi­ti­ver Forde­rungs­ver­let­zung, aus Verschul­den bei Vertrags­schluss und aus uner­laub­ter Hand­lung sind sowohl gegen East­power, als auch gegen Erfül­lungs- bzw. Verrich­tungs­ge­hil­fen ausge­schlos­sen, soweit nicht vorsätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Handeln vorliegt.

Wir können tempo­rä­re und perma­nen­te Cookies einset­zen und klären hier­über im Rahmen unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung auf.

Falls die Nutzer nicht möch­ten, dass Cookies auf ihrem Rech­ner gespei­chert werden, werden sie gebe­ten die entspre­chen­de Opti­on in den System­ein­stel­lun­gen ihres Brow­sers zu deak­ti­vie­ren. Gespei­cher­te Cookies können in den System­ein­stel­lun­gen des Brow­sers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funk­ti­ons­ein­schrän­kun­gen dieses Online­an­ge­bo­tes führen.

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§14 RÜCK­SEN­DUN­GEN

Rück­lie­fe­run­gen an uns müssen schrift­lich (per E‑Mail, Post) zusam­men mit der jewei­li­gen Auftrags­num­mer gekenn­zeich­net und von East­power per E‑Mail oder Rück­brief bestä­tigt werden. Entwe­der schickt der Auftrag­ge­ber die Ware auf seine Kosten an uns zurück oder wir lassen die Ware per Abhol­auf­trag durch einen Paket­dienst auf unse­re Kosten beim Auftrag­ge­ber abho­len. Dies ist gleich­zei­tig die Geneh­mi­gung von East­power zur Rück­nah­me. Direk­te Rück­sen­dun­gen an uns werden nur ange­nom­men, wenn sie frei Haus und in einem einwand­frei­en und unbe­nutz­ten Zustand geschickt werden. Eine Kosten­rück­erstat­tung kann in diesen Fällen nicht erfol­gen. Die Kosten für unfreie und nicht ange­nom­me­ne Sendun­gen trägt der Absen­der. Eben­so die Kosten für die Lage­rung bzw. Abho­lung von unge­neh­migt zurück­ge­sand­ter bzw. nicht einwand­frei­er Ware.

Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für ande­re und gesetz­lich zuläs­si­ge Zwecke erfor­der­lich sind, wird deren Verar­bei­tung einge­schränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für ande­re Zwecke verar­bei­tet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steu­er­recht­li­chen Grün­den aufbe­wahrt werden müssen.

§15 DATEN­SCHUTZ

Der Kunde ist damit einver­stan­den, dass seine Daten aus den Geschäfts­vor­gän­gen elek­tro­nisch gespei­chert werden. East­power versi­chert ausdrück­lich, keine perso­nen­be­zo­ge­nen Daten zu Werbe­zwe­cken an Drit­te weiterzugeben.

Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für ande­re und gesetz­lich zuläs­si­ge Zwecke erfor­der­lich sind, wird deren Verar­bei­tung einge­schränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für ande­re Zwecke verar­bei­tet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steu­er­recht­li­chen Grün­den aufbe­wahrt werden müssen.

§16 SCHLUSS­BE­STIM­MUN­GEN / SALVA­TO­RI­SCHE KLAUSEL

Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land. Die Bestim­mun­gen des UN-Kauf­rechts finden keine Anwen­dung. Soll­ten einzel­ne Bestim­mun­gen des Vertra­ges mit dem Kunden einschließ­lich dieser Allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder werden, so wird hier­durch die Gültig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt.

zuletzt aktua­li­siert: 01.07.2021